Fliesen Knerr

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Öffnungszeiten
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erfahrung
Zusammenarbeit
Gehobene Qualität
Angemessene Preise
Termintreue
Zuverlässig

§ 1 Geltungsbereich

1.1) Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, Angebote und Lieferungen. Sämtliche Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten oder von uns schriftlich bestätigt werden. Änderungen dieser Formbedingung bedürfen ebenfalls der Schriftform, ebenso wie Nebenabreden, Vertragsänderungen und Zusicherungen.

1.2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die unseren widersprechen, erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir trotz Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Angebot und Annahme

2.1) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Annahme eines Auftrags. Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, es sei denn, wir nehmen den Auftrag durch Ausführung an. Eine unterzeichnete Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen annehmen können.

2.2) Angaben in Prospekten, Katalogen, Anzeigen oder Preislisten sind nur verbindlich, wenn ihre genaue Einhaltung im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist oder auf diese Unterlagen im Vertrag Bezug genommen wird.

§ 3 Preise

3.1) Die im Angebote und Kostenvoranschläge angegebenen Preise sind, soweit nicht anders vereinbart, keine Pauschalpreise. Unsere Leistungen werden nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand berechnet. Es gelten die aktuellen Materialpreise und Stundenlöhne, sofern nicht anders vereinbart.

§ 4 Zahlung

4.1) Akzeptierte Zahlungsarten sind Barzahlung und Überweisung.

4.2) Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag bei uns eingegangen ist.

4.3) Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, stellen wir bei Auftragserteilung eine Abschlagsrechnung über 40% des Gesamtbetrags aus, die bis spätestens 3 Werktage vor Arbeitsbeginn zu begleichen ist. Die Endrechnung wird am Tag der Fertigstellung erstellt und ist innerhalb von 5 Werktagen zu bezahlen.

4.4) Bei Großprojekten erstellen wir alle 2 Wochen eine Abschlagsrechnung in Höhe der bereits geleisteten Arbeiten, mit einem Zahlungsziel von 5 Werktagen.

4.5) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB p.a. zu fordern. Bei Kaufleuten gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

4.6) Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere bei verspäteter Zahlung, können wir die gesamte Restschuld fällig stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.

§ 5 Abnahme unserer Leistungen

5.1) Nach Abschluss der Arbeiten informieren wir den Auftraggeber über die Fertigstellung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Leistungen abzunehmen, es sei denn, die Art des Werkes schließt eine Abnahme aus. Eine Abnahme darf nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigert werden. Sie gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber unsere Leistungen nicht innerhalb von 5 Werktagen abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

5.2) Mit der Abnahme unserer Leistungen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 6 Farb-, Struktur- und Maßabweichungen

6.1) Eine Toleranz von +/- 3 mm zur vorgeschriebenen Maßdicke ist zulässig. Quarzadern, Poren, Einlagerungen, Farbschwankungen, Strukturschwankungen und Flecken sind natürliche Eigenschaften des Natursteins und stellen keinen Mangel dar.

6.2) Kunst- und Natursteine können in Farbe, Stärke (Dicke), Struktur und Bearbeitung variieren. Eine vollständige Übereinstimmung von Muster und Ware kann nicht gewährleistet werden. Abweichungen und Schönheitsfehler (z. B. Einschlüsse) sowie Maßabweichungen, die das Passen und Verhältnis nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Fachgemäße Kittungen und das Wiederzusammenfügen loser Adern sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar.

6.3) Baustoffe, Platten, Fliesen und Steine dienen als Annäherung für Qualität, Abmessung, Farbe und Struktur. Abweichungen sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Glasurrisse und Abnutzungserscheinungen bei glasierten Platten und Fliesen sind materialbedingt und beeinträchtigen nicht den Gebrauchswert.

§ 7 Lieferzeit und Ausführungszeiten

7.1) Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich vereinbart. Die Frist beginnt, wenn der Auftraggeber alle erforderlichen Handlungen vorgenommen hat. Auch die Klärung aller technischen Fragen ist Voraussetzung. Bei Zahlungsverzug verlängert sich die Frist um den Zeitraum des Verzugs.

7.2) Leistungsfristen beziehen sich auf die Fertigstellung und gelten als eingehalten, wenn wir die Fertigstellung mitteilen.

7.3) Bei unvorhergesehenen Hindernissen wie Materialbeschaffungsproblemen oder Betriebsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich bei Verzögerungen oder Unmöglichkeit.

7.4) Bei vorübergehender Unmöglichkeit kann der Auftraggeber zurücktreten, wenn seine Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Bei dauerhafter Unmöglichkeit hat der Auftraggeber das gesetzliche Rücktrittsrecht. Weitere Ansprüche wegen Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Unmöglichkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

7.5) Im Verzug sind die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Auftraggebers gegeben. Weitere Rechte, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Verzug grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

7.6) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt Mitwirkungspflichten, können wir den entstandenen Schaden und Mehraufwendungen ersetzt verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs geht auf den Auftraggeber über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 8 Haftung für Schäden

8.1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei keiner vorsätzlichen Vertragsverletzung ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.2) Die Haftung für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3) Eine Haftungsausschluss oder -begrenzung gilt auch für unsere Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Mängelhaftung

9.1) Mängel sind unverzüglich und offenkundige Mängel sofort zu rügen, um weitere Schäden zu vermeiden.

9.2) Kaufleute müssen die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB einhalten. Die Anwendung des § 377 HGB wird ausdrücklich vereinbart.

9.3) Liegt ein Mangel an unserer Werkleistung vor, können wir den Anspruch des Auftraggebers auf Nacherfüllung nach unserer Wahl entweder durch Mangelbeseitigung oder durch Herstellung eines neuen Werkes erfüllen.

9.4) Bei erfolgloser Nacherfüllung kann der Auftraggeber Rücktritt oder Minderung verlangen.

9.5) Schadensersatz kann nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden, wenn Mängel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei keiner vorsätzlichen Vertragsverletzung ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.6) Die Haftung für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre, für Kaufleute ein Jahr, beginnend mit dem Gefahrenübergang gemäß § 5.

§ 10 Gerichtsstand

10.1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

10.2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in den Geschäftsbedingungen.